Das EuG erklärte die Entscheidung der Kommission, mit der eine Kartellabsprache zwischen den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften festgestellt wird, teilweise für nichtig (Rs. T-392/08).
Recht
Das EuG erklärte die Entscheidung der Kommission, mit der eine Kartellabsprache zwischen den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften festgestellt wird, teilweise für nichtig (Rs. T-392/08).
Das OVG Thüringen hat die Normenkontrollen gegen die Satzung der Stadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zurückgewiesen (Az. 3 N 292/09 u. a. ).
Die Verweigerung von „Hartz IV“ wegen Nichtnutzung der Krippenbetreuung bis zum dritten Geburtstag des Kindes ist verfassungswidrig. So entschied das SG Dresden (Az. S 20 AS 1118/13 ER).
Eine vor der Einstellung als Richter ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiter bzw. Fluggastabfertiger ist eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit. So entschied das VG Berlin (Az. 7 K 302.12).
Halbseitige Lähmungen eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein. So entschied das OLG Hamm (Az. 3 U 162/12).
Die Satzungsregelung der Verbandsgemeinde Bitburg-Land über die Höhe des Stundensatzes für den Einsatz von Feuerwehrleuten ist rechtswidrig. Das entschied das VG Trier (Az. 2 K 1387/12).
Die Unfallversicherungsträger setzen die Gefahrklassen durch ihre Vertreterversammlungen als autonomes Recht in einem Gefahrtarif fest. Das BSG entschied, dass sich eine Regelung im Gefahrtarif 2005 noch im Rahmen des Gestaltungsspielraums halte (Az. B 2 U 4/12 R und B 2 U 8/12 R).
Der BGH hat entschieden, dass bei der Verwendung von Namensbestandteilen ein weiter Abstand zu einer bekannten oder sogar berühmten Marke (hier: Volkswagen) eingehalten werden muss, da diese über einen weiten Schutzbereich verfügen (Az. I ZR 214/11).
Das VG Mainz hat die Ausweisung eines 1984 in Deutschland geborenen tunesischen Staatsangehörigen bestätigt. Da von ihm seit seiner Jugend erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter ausgingen und es keinerlei Anhaltspunkte für eine Besserung gebe, sei es vertretbar, ihn trotz des Umstandes ausweisen, dass er in Deutschland geboren sei (Az. 4 L 1713/12).
Das BMJ hat zu der in Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission erzielten Einigung zur Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien Stellung genommen.
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