Leistungsschutz: Rechtsausschuss beschließt Regierungsinitiative in geänderter Fassung

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Neuregelung zu Gunsten der Suchmaschinenbetreiber angenommen, wonach der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) das ausschließliche Recht hat, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

 

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