Laut VG Bremen ist ein Streikrecht für Beamte mit den Grundprinzipen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar (Az. D K 20/11 u. a.).
Recht
Laut VG Bremen ist ein Streikrecht für Beamte mit den Grundprinzipen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar (Az. D K 20/11 u. a.).
Die EU-Kommission plant die Modernisierung des EU-Beihilferechts. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, in deren Rahmen die Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Leitlinien seit ihrer Annahme im Jahr 2006 und insbesondere zu den Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gebeten werden.
Laut OLG Celle haftet der Halter eines Tieres für Schäden, die durch typisches Tierverhalten wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes verursacht werden, selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person – etwa eines Tierarztes – befindet und der Halter damit keinerlei Möglichkeit hat, steuernd auf sein Tier einzuwirken (Az. 20 U 38/11).
Das LG Coburg hat entschieden, dass sich ein Käufer nicht unbegrenzt auf Reparaturversuche des Verkäufers einlassen muss. Wenn jedoch überhaupt kein Mangel (mehr) vorliegt, kann der Vertrag trotz dreier Reparaturversuchen nicht rückabgewickelt werden (Az. 13 O 366/11).
Wer sein Pferd in einem Pensionsstall einstellt, sollte für den Fall einer plötzlichen Erkrankung seines Pferdes schnell erreichbar sein. Eine Verzögerung bei der Tierbehandlung aufgrund Nichterreichbarkeit der Pferdeeigentümerin, kann laut LG Coburg den Inhabern der Pferdepension in der Regel nicht angelastet werden (Az. 21 O 402/11).
Laut AG München dürfen auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, habe dieser einen Anspruch auf Rückschnitt, allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand (Az. 173 C 19258/09).
Der BayVGH hat die Gebührensatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München für unwirksam erklärt, weil es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage dafür fehle. Die Universität sei zum Erlass der Gebührensatzung nicht befugt (Az. 7 N 11.2996).
File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden (Az. I ZR 18/11, Rapidshare, Atari, Alone in the Dark).
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist laut OLG Hamm unzulässig (Az. I-4 U 48/12).
Der BGH hat eine Entscheidung darüber, ob eine Tagesmutter in einem Wohnhaus fremde Kinder betreuen darf, aus formalen Gründen zurückgewiesen (Az. V ZR 204/11).
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