Offenlegung nichtfinanzieller Informationen: EFRAG erhält Mandat für technische Vorbereitungsarbeiten zu möglichen EU-Standards

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 einen überarbeiteten Richtlinienvorschlag zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen vorlegen. Dazu hat sie dem European Corporate Reporting Lab ein Mandat erteilt und es beauftragt, Empfehlungen zu möglichen EU-Standards bei der Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen auszuarbeiten.

Offenlegung nichtfinanzieller Informationen: EFRAG erhält Mandat für technische Vorbereitungsarbeiten zu möglichen EU-Standards

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 einen überarbeiteten Richtlinienvorschlag zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen vorlegen. Auch wenn sie aktuell noch keine Entscheidung über die zukünftige Rolle von Standards in der überarbeitenden Richtlinie getroffen hat, erachtet sie den Beginn von technischen Vorbereitungsarbeiten als sinnvoll. Dazu hat sie dem European Corporate Reporting Lab (angesiedelt bei EFRAG) ein Mandat erteilt und es beauftragt, Empfehlungen zu möglichen EU-Standards bei der Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen auszuarbeiten. Dabei sind bestehende Berichterstattungsstandards und -rahmenwerke zu berücksichtigen. Für die technischen Arbeiten soll eine Task force benannt werden, die sich aus Stakeholdern des öffentlichen und privaten Sektors und der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Außerdem sollen die europäischen Aufsichtsbehörden in den Prozess der Entwicklung von möglichen EU-Standards einbezogen werden. Die EU-Kommission wird als Beobachter an der Task force teilnehmen. EFRAG hat angekündigt, zeitnah einen Aufruf für Bewerbungen zu veröffentlichen.

Die Task force soll der EU-Kommission bis spätestens 31.10.2020 einen Fortschrittsbericht und bis spätestens 31.01.2021 einen Abschlussbericht vorlegen. Letzterer soll ein vorläufiges Arbeitsprogramm für die Entwicklung von EU-Standards enthalten und bis spätestens Juni 2022 die Vorlage eines ersten Standards oder einer Reihe von Standardentwürfen vorsehen.

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Bundesrat fordert schnelle EEG-Reform

Der Bundesrat hält es für erforderlich, das Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.

Bundesrat fordert schnelle EEG-Reform

Bundesrat, Mitteilung vom 03.07.2020

Der Bundesrat hält es für erforderlich, das Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.

Umfassende Maßnahmen erforderlich

Hierzu gehört unter anderem eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll. Um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht, fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse.

Windenergie weiter ausbauen

Außerdem bräuchte es geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können. Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei den Regelungen für Zuschaltbare Lasten. Sie dürften nicht nur auf „Power-to-Heat“ Anlagen begrenzt sein.

Bedingungen für Biomasseanlagen verbessernZudem müssten die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen angepasst werden, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.

Ausbauziel für Off-Shore-Anlagen anheben

Weiter fordert der Bundesrat, das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anzuheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen.

Photovoltaik besser fördern

Darüber hinaus sei es notwendig, Bürgerenergieprojekte wirksamer zu unterstützen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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Niedersachsen bringt Gesetzentwurf für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat ein

Der Niedersächsische Finanzminister Hilbers hat am 03.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht.

Niedersachsen bringt Gesetzentwurf für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat ein

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 03.07.2020

Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hat am 03.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben in den Bundesrat eingebracht. Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen auf unbewegten Konten einzurichten. „Das Grundrecht auf Eigentum ist zugunsten der Erben zu stärken, damit diese künftig eine bessere Chance haben, unbekannten Vermögenswerte in Erfahrung bringen und für sich einfordern zu können“, erklärte Hilbers.

Der Gesetzentwurf von Niedersachsen knüpft an das erst 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Künftig sollen die relevanten Sterbeinformationen den anfragenden Kreditinstituten zurückgemeldet werden. Aufgrund solcher Sterbeinformationen können so gezielt eigene Erbenermittlungen zur Bereinigung der Geschäftsbeziehung durch die Kreditinstitute durchgeführt werden. Bleiben die Erbenermittlungen erfolglos, sollen die relevanten Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, das damit ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet veröffentlichen kann. Hier könnten Erben ohne Zugangsbeschränkungen alle für die weitere Geltendmachung ihrer Vermögensansprüche relevanten Informationen finden. Beträge sollen an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden.

Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf solchen unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Es gibt Hochrechnungen, die den Gesamtbestand nachrichtenloser Konto- und Wertpapierguthaben bundesweit auf 2 Milliarden Euro beziffern. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 9 Milliarden Euro aus.

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Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das sog. Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Bundesrat, Mitteilung vom 03.07.2020

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das sog. Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Effiziente Anlagentechnik

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Austauschprämie für Ölheizungen

Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.

52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder

Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft – eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.

Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.

Entschließung: Weiterer Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich macht er jedoch deutlich, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen.

Klare Standards und Sanierungsstrategien

So müssten zeitnah energetische Standards für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt und dabei die festgelegten CO2-Mindestpreise berücksichtigt werden. Außerdem bräuchte es wirksame Sanierungsstrategien und Anreize für eine CO2-neutrale Wärmeversorgung. Wichtig sei, dass die Länder ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Gebäudeenergiebereich behielten. An die Bundesregierung appelliert der Bundesrat, die Neuregelung dieser Anforderungen noch vor 2023 anzugehen.

Grubengas den Erneuerbaren Energien gleichstellen

Außerdem drängt er darauf, Grubengas den Erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen – eine Forderung, die der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhoben hat (siehe BR-Drs 584/19).

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Bundesrat fordert Korrekturen an geplanten Entlastungen für Kommunen

Der Bundesrat schlägt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten Konjunkturhilfen für die Kommunen vor. In seiner am 3. Juli 2020 beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf spricht er sich für Erleichterungen bei der Verteilung der Gelder für die Gewerbesteuerausfälle aus, die Kommunen im Zuge der Corona-Pandemie erlitten haben.

Bundesrat fordert Korrekturen an geplanten Entlastungen für Kommunen

Bundesrat, Mitteilung vom 03.07.2020

Der Bundesrat schlägt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten Konjunkturhilfen für die Kommunen vor. In seiner am 3. Juli 2020 beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf spricht er sich für Erleichterungen bei der Verteilung der Gelder für die Gewerbesteuerausfälle aus, die Kommunen im Zuge der Corona-Pandemie erlitten haben.

Anpassung bei den Kosten für Sozialleistungen

Außerdem fordert er, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses auf 74,9 Prozent anzuheben. Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine Beteiligung von bis zu 74 Prozent vor, statt der derzeit geltenden maximal 50 Prozent.

6,135 Milliarden zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle

Mit der beabsichtigten finanziellen Unterstützung möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Laut Gesetzentwurf übernimmt der Bund mit 6,135 Milliarden Euro die Hälfte der krisenbedingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen. Der Ausgleich soll alle betroffenen Gebietskörperschaften erreichen. Die andere Hälfte der Ausfälle wird durch die Länder ausgeglichen.

Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR

Neben der Erhöhung des Anteils an der Finanzierung von Sozialleistungen soll auch der Bundesanteil an den an den Kosten aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR aufgestockt werden: Von derzeit 40 auf 50 Prozent. Diese Regelung soll ab Januar 2021 greifen.

Erforderlich: Grundgesetzänderung

Um den pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder sowie die verstärkte Unterstützung des Bundes bei den Kosten für Sozialleistungen gesetzlich zu ermöglichen, muss das Grundgesetz geändert werden. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 104a und 143h GG schafft die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (siehe TOP 75a). Der Bundesrat hat auch hierzu am 3. Juli 2020 Stellung genommen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag vorlegt. Sobald der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

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Europäische Corona-Finanzhilfen gegen Arbeitslosigkeit

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, mit dem Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge des COVID-19-Ausbruchs auf europäischer Ebene finanziell abgefedert werden sollen.

Europäische Corona-Finanzhilfen gegen Arbeitslosigkeit

Bundesrat, Mitteilung vom 03.07.2020

Der Bundesrat hat am 3. Juli einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, mit dem Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge des COVID-19-Ausbruchs auf europäischer Ebene finanziell abgefedert werden sollen.

SURE: Deutscher Anteil: gut 6 Milliarden Euro

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ihnen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Der deutsche Anteil an den hierfür erforderlichen Garantien beläuft sich auf 6,384 Milliarden Euro. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in Emergency) zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später tritt es in Kraft.

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COVID-19: Dritte Änderung des befristeten Beihilferahmens im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 02.07.2020 wurde die dritte Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, allen kleinen und Kleinstunternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden, staatliche Unterstützung nach den Regelungen des befristeten Beihilferahmens zukommen zu lassen.

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