Der BFH entschied, dass die Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfeger (VdBS) weder als Sonderausgaben noch nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG abgezogen werden können (Az. X R 18/10).
Steuern
Der BFH entschied, dass die Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfeger (VdBS) weder als Sonderausgaben noch nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG abgezogen werden können (Az. X R 18/10).
Das BMF teilt mit, dass im Einvernehmen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Rz. 12 des Anwendungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung neu gefasst wird (Az. IV C 1 – S-2402-a / 0 :021).
Wie die OFD Niedersachsen mitteilt, ist das ELStAM-Verfahren aus Sicht der Finanzverwaltung bislang ein voller Erfolg. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher allen bislang noch nicht teilnehmenden Arbeitgebern bereits jetzt in das neue Verfahren einzusteigen, um von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens zu profitieren.
Ob und wie Kapitalabfindungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk der Einkommensteuer unterliegen, wird am 23.10.2013 beim BFH verhandelt. Der BdSt unterstützt das mit Spannung erwartete Verfahren als Musterverfahren. Das Verfahren dürfte nicht nur Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgruppen interessieren, die Zahlungen aus einem Versorgungswerk erhalten, sondern auch andere Rentenbezieher.
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der EU, Steuerhinterziehung durch verbesserten Informationsaustausch künftig effektiver zu bekämpfen. Ein umfassender Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten sei das wirksamste Mittel gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.
Laut einer neuen Studie über die Mehrwertsteuerlücke in den Mitgliedstaaten liegen die auf Verstöße oder Nichteinziehung zurückzuführenden Verluste bei den Mehrwertsteuereinnahmen im Jahr 2011 bei schätzungsweise 193 Mrd. Euro (1,5 % des BIP). Die Studie enthält detaillierte Angaben über die Differenz zwischen der geschuldeten Mehrwertsteuer und dem tatsächlich in 26 Mitgliedstaaten zwischen 2000-2011 eingezogenen Betrag. Zudem werden die wichtigsten Faktoren, die zum Entstehen der MwSt-Lücke beitragen, aufgezeigt.
Das BMF-Schreiben erläutert die Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, insbesondere die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer (Az. IV D 3 – S-7279 / 12 / 10002).
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster für den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (Vordruckmuster USt 1 TH) bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S-7279 / 13 / 10002).
Die Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) sind im Monat August 2013 im Vergleich zum August 2012 lt. BMF um 2,4 % gesunken. Dieser leichte Aufkommensrückgang ist zum überwiegenden Teil auf zwei Sondereffekte zurückzuführen: auf einen durch Einmaleffekte erhöhten Basiswert bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag aufgrund einer besonderen Dividendenausschüttung im Jahr 2012 sowie auf gestiegene Erstattungen für Vorjahre bei der Körperschaftsteuer.
Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland wegen zu hoher Kosten für die Energiewende kritisiert und verlangt – wie auch schon für 2012 – eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast, wodurch die Arbeitsanreize für Gering- und Zweitverdiener verbessert werden könnten.
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