Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein bei einem deutschen Arbeitgeber vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für seine in Polen lebenden Kinder Anspruch auf Kindergeld hat (Az. XI R 37/11).
Steuern
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein bei einem deutschen Arbeitgeber vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für seine in Polen lebenden Kinder Anspruch auf Kindergeld hat (Az. XI R 37/11).
Ein Insolvenzverwalter, der im Besteuerungsverfahren vom Finanzamt einen Kontoauszug für den Insolvenzschuldner verlangt, hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. So entschied der BFH (Az. II R 17/11).
Hat sich der Verkäufer eines Grundstücks dazu verpflichtet, dem Erwerber die Erwerbsnebenkosten zu erstatten, mindert der (erworbene) Erstattungsanspruch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies hat der BFH durch Urteil vom 17. April 2013 entschieden (Az. II R 1/12).
Nordrhein-Westfalen wird zusammen mit Baden-Württemberg und Niedersachsen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Beihilfe von Banken zu Steuerstraftaten einbringen.
Das BMF teilt mit, wie das BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 auf die Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG auf 1 % anzuwenden ist (Az. IV C 6 – S-2244 / 12 / 10001).
Die EU-Kommission diskutiert derzeit über die Abschaffung der Tatbestände zur Steuerbefreiung bzw. der Ermäßigungssätze der Mehrwertsteuer. Eine solche Regelung würde bei gleichen Leistungen eine erhebliche Mehrbelastung für die deutsche Sozialversicherung bedeuten. Dazu hat u .a. die Deutsche Rentenversicherung Bund Stellung genommen.
Das BMF erläutert die Besteuerung und die Erteilung von Steuerbescheinigungen bei durch Emittenten in den USA aufgelegten ADRs (Hinterlegungsscheinen) auf inländische Aktien, die einen Anteil an einem im Inland verwahrten Bestand an inländischen Aktien verbriefen (Az. IV C 1 – S-2204 / 12 / 10003).
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung u. a. mit dem Thema unlauterer internationaler Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen beschäftigt.
Das BMF teilt mit, wie die BFH-Urteile vom 19. September 2012 – VI R 54/11 und VI R 55/11 – anzuwenden sind (Az. IV C 5 – S-2388 / 11 / 10001-02).
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