Das BMF teilt die Fassung des Pauschalsteuersatzes für in Deutschland kurzfristig abhängig beschäftigte ausländische Künstler, Tz. 4.3 des BMF-Schreibens vom 31. Juli 2002, mit (Az. IV C 5 – S-2332 / 09 / 10002).
Steuern
Das BMF teilt die Fassung des Pauschalsteuersatzes für in Deutschland kurzfristig abhängig beschäftigte ausländische Künstler, Tz. 4.3 des BMF-Schreibens vom 31. Juli 2002, mit (Az. IV C 5 – S-2332 / 09 / 10002).
Das FG Schleswig-Holstein hat in einem Urteil erkannt, dass gemeinnützige Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 38 Abs. 5 und 6 KStG auch dann nicht ausgenommen sind, wenn sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten (Az. 1 K 123/10).
Mit seinem Urteil vom 31. Januar 2013 hat das FG Schleswig-Holstein entscheiden, dass die mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz zum 1. Januar 2008 erfolgte Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. gewerbesteuerliches Schachtelprivileg) von 10 % auf 15 % verfassungsgemäß ist (Az. 1 K 82/11).
Mit Beschluss vom 20. November 2012 hat das FG Schleswig-Holstein klargestellt, dass die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 FGO auch für einen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung gilt (Az. 4 V 184/11).
Das BMF teilt die für die Anwendung des BFH-Urteils IX R 67/10 vom 20. Juni 2012 geltenden Grundsätze mit (Az. V C 1 – S-2211 / 11 / 10001).
In Abkehr von der seit jeher in Deutschland geübten Praxis hat das FG Hamburg entschieden, dass eine „Einfuhr für das Unternehmen“ i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG nicht voraussetzt, dass der den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer begehrende Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat (Az. 5 K 302/09).
Das BMF teilt u. a. mit, dass das BFH-Urteil IX R 50/09 keine Anwendung auf Fälle des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG findet (Az. IV C 1 – S-2256 / 07 / 10005).
Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten, der so genannte Steuerkeil, ist in Deutschland 2012 je nach Familienkonstellation gleich geblieben oder leicht gestiegen. Dies geht aus vorab erhältlichen Daten der OECD-Studie „Taxing Wages – 2013“ hervor, die im Mai komplett veröffentlicht wird.
Das BMF teilt in seinem Schreiben die umsatzsteuerliche Behandlung der Wärme- und Kältenetzförderung nach den §§ 5a, 7a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie der Wärme- und Kältespeicherförderung nach den §§ 5b, 7b KWKG mit (Az. IV D 2 – S-7124 / 07 / 10002:010).
Das NRW-Finanzministerium warnt vor irreführenden E-Mails, die vorgeblich vom Finanzministerium versandt wurden. In diesen wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass er eine Steuererstattung bekäme, wenn er seine Kreditkarten-Daten hinterlegt.
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