BFH: Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals hälftig steuerfreien Einnahmen im Jahr 2001

Ausgaben stehen lt. BFH nur dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG in seiner bis 31. Dezember 2000 gültigen Fassung), wenn bereits im Veranlagungszeitraum des (zunächst) vollen Betriebsausgabenabzugs Grund und Reichweite der Steuerfreiheit korrespondierender Einnahmen gesetzlich geregelt sind (Az. IV R 51/09).

 

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BFH: Vermögensanlage in "gebrauchte" Lebensversicherungen ist kein Gewerbebetrieb

Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte“ Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, unterhält sie damit auch bei hohem Anlagevolumen und der Einschaltung eines Vermittlers beim Erwerb der Versicherung keinen Gewerbebetrieb. So entschied der BFH (Az. IV R 32/10).

 

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BFH: Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare Wirtschaftsgüter

Der BFH hat die Frage geklärt, ob ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG und folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen ist, oder ob in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen sind, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären (Az. IV R 47/09).

 

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BFH zum Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (bzw. von schuldrechtlichen Ausgleichszahlungen)

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen des Klägers an seine geschiedene Ehefrau als Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bzw. als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar oder als Unterhaltsleistungen nur beschränkt berücksichtigungsfähig waren (Az. X R 36/09). Continue reading →

BFH: Beteiligungsgrenze von 1 % verfassungsgemäß

Der BFH entschied, dass die Beteiligungsgrenze von 1 % gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 verfassungsgemäß ist. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft seien danach steuerpflichtig, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war (Az. IX R 36/11).

 

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