So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Der Finanzausschuss beschloss am 28.11.2012 den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09.