Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober 2012 ein Verkehrsteueränderungsgesetz verabschiedet. Das BMF teilt die Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer mit.
Steuern
Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober 2012 ein Verkehrsteueränderungsgesetz verabschiedet. Das BMF teilt die Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer mit.
Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat für die Jahre 2012 bis 2017 die künftigen Steuereinnahmen geschätzt. Danach können Bund, Länder und Gemeinden können für das Jahr 2012 im Vergleich zur letzten Steuerschätzung mit Mehreinnahmen rechnen, in den Folgejahren jedoch nicht.
Der Bundesregierung liegen keine Fakten vor, dass es nach Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Ländern gekommen ist.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Kosten für den Erwerb von Optionsscheinen, die der Erwerber bei Ende der Laufzeit verfallen lässt, als sog. vergebliche oder fehlgeschlagene Aufwendungen einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig sind (Az. IX R 50/09).
Der BFH klärt mit seinem Urteil, ob für eine Abfindung wegen Aufhebung eines Rechtsberatungsvertrags im Rahmen der Gewinneinkünfte die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu gewähren ist, weil das Mandatsverhältnis arbeitnehmerähnlich ausgestaltet war (Az. VIII R 48/09).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. Sparkassenfach(betriebs)wirt eine andere Ausbildung i. S. des § 50 Abs. 3 i. V. m. § 36 StBerG ist (Az. VII R 45/11).
Ob sich das Finanzamt im Rahmen der Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auch die Kenntnis des zur Bearbeitung des Falles berufenen Amtsträgers von solchen Tatsachen zurechnen lassen muss, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, klärt der BFH in seinem Urteil (Az. VI R 85/10).
Der Wortlaut des § 80 Abs. 1 Satz 3 FGO ist dahingehend einzuschränken, dass Ordnungsgeld im Regelfall nur festgesetzt werden darf, wenn das unentschuldigte Ausbleiben zu einer Verfahrensverzögerung führt. Daran fehlt es lt. BFH bei einer Klagerücknahme im Laufe der mündlichen Verhandlung (Az. V B 77/12).
Der BFH klärt die Frage, ob der Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers trotz zwischenzeitlicher Ausreiseaufforderung besteht bzw. ob § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG einen ohne Unterbrechung rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt seit mindestens drei Jahren im Bundesgebiet fordert (Az. III R 20/10).
Der BFH nimmt in zwei Urteilen Stellung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf (Az. VII R 44/10, VII R 29/11).
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