Das BMF weist darauf hin, dass die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig ist und die betroffenen Unternehmer und Arbeitgeber sich bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren sollten.