Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht abziehbar. So entschied der BFH (Az. IV R 25/09).
Steuern
Lädt ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht abziehbar. So entschied der BFH (Az. IV R 25/09).
Veräußert ein Steuerberater ein Beratungsbüro, kann laut BFH eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vorliegen, auch wenn der Steuerberater seine Tätigkeit in einem anderen Büro fortsetzt (Az. VIII R 22/09).
Der BFH entschied, dass ein auf ausländischem Recht beruhender Erwerb von Todes wegen der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen kann (Az. II R 38/10). Continue reading
Der BFH hat entschieden, dass die Beschränkung der energiesteuerrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen auf reine Biokraftstoffe und die ab 1. Januar 2007 vorzunehmende Besteuerung mit Dieselkraftstoff vermischter Pflanzenöle durch die Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstößt (Az. VII R 19/11).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ordnungsgemäße Eigenbelege des Steuerpflichtigen auch für Nicht-Kleinbetragsrechnungen genügen, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen, jedoch ohne ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird und ob nur ein begrenzter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers gegeben ist, weil ein prägender Teil der Tätigkeit außer Haus ausgeübt wurde (Az. X R 57/09).
Der BFH entschied zu der Frage, ob der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Nr. 4 KraftStG zu versagen ist, wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich zur Straßenreinigung genutzt wird, sondern aufgrund einer Hebevorrichtung auch zur Abfallbeseitigung geeignet ist (Az. II R 40/11).
Der BFH entschied, dass die Zuordnungsregelung in § 26a Abs. 2 EStG anderen Zuordnungsregeln vorgeht (Az. III R 1/11).
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 Abs. 2 des DBA Österreich (Besteuerung von Hinterbliebenenpensionen) bekanntgegeben (Az. IV B 2 – S 1301-AUT / 07 / 10019).
Laut einem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich ermächtigt werden, weiterhin eine von den Artikeln 168 und 168a der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Regelung anzuwenden.
Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat verkauft hat, kann die Mehrwertsteuerbefreiung versagt werden, wenn es nicht nachgewiesen hat, dass es sich dabei um ein innergemeinschaftliches Geschäft handelte. So der EuGH (Az. C-273/11)
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