BFH zum Halbabzugsverbot bei Teilwert-AfA auf Darlehen von Gesellschaftern und auf Rückstellungen für Bürgschaften

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 3c Abs. 2 Abs. 1 EStG auf Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen im Betriebsvermögen wie auch auf die Bildung von Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme aus von Gesellschaftern erklärten Bürgschaften anwendbar ist (Az. X R 5/10).

 

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BFH zur Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG – Anzeige eines Erwerbsvorgangs

Laut BFH findet bei einer Anteilsübertragung in einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft § 16 Abs. 2 GrEStG auch bei lediglich teilweisem Rückerwerb einer Gesellschafterstellung zur Unterschreitung der 95 %-Grenze des § 1 Abs. 2a GrEStG Anwendung. Für eine nach § 16 Abs. 2 GrEStG ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs sind in Änderung der Rechtsprechung grundstücksbezogene Angaben nicht erforderlich (Az. II R 51/11).

 

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BFH: Auslegung des Begriffs des wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG

Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen lt. BFH mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit nach § 3 Nr. 40 EStG hälftig steuerbefreiten Beteiligungserträgen nicht dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG (Az. X R 7/10). Continue reading →