Musterverfahren: Firmenwagenbesteuerung – Besteuerung nach der 1 %-Regelung auf den Bruttolistenpreis – Revision wird eingelegt

Das FG Niedersachsen hat die Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1 %-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises abgewiesen (Az. 9 K 394/10). Nach Ansicht des BdSt sollte vom Bruttolistenpreis ein Abschlag von 20 % vorgenommen werden und darauf die 1 %-Regelung angewendet werden. Continue reading →