Das BMF hat bezüglich des EuGH-Urteils C-412/15 vom 05.10.2016 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung von Blutplasma Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7173 / 14 / 10001).
Steuern
Das BMF hat bezüglich des EuGH-Urteils C-412/15 vom 05.10.2016 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung von Blutplasma Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7173 / 14 / 10001).
Das BMF regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung (Az. III C 3 – S-7170 / 15 / 10004).
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gelte dies lt. FG Düsseldorf als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft (Az. 7 K 439/10).
Das BMF hat eine Verfahrensbeschreibung und Arbeitshilfe zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs veröffentlicht (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 16 / 10001 :001).
Nach den obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2016 zu einem Mehrergebnis von 825 Mio. Euro geführt. Das berichtet das BMF.
Der BdSt lässt prüfen, ob Eltern im Jahr 2014 zu viel Steuern gezahlt haben. Hintergrund ist die Frage, ob die Kinderfreibeträge in diesem Jahr zu niedrig waren. Dazu unterstützt der Verband das Gerichtsverfahren eines Familienvaters vor dem BFH (Az. III R 13/17).
Das BMF weist auf die Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2017 hin (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :046).
Das BMF teilt die Ergänzung des Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) durch die Reform der Investmentbesteuerung mit (Az. IV C 1 – S-2252 / 08 / 10004 :020).
Der BFH hat sich im Urteil IX R 23/14 zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters – insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht – im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert. Das BMF hat zur Anwendung dieses Urteils Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0550 / 15 / 10028).
Der EuGH entschied, dass Luxemburg die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt hat (Rs. C-274/15).
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