Das FG Düsseldorf entschied, dass der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt (Az. 5 K 2504/14).
Steuern
Das FG Düsseldorf entschied, dass der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt (Az. 5 K 2504/14).
Das BMF hat zu den Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung nach geänderter Rechtslage durch das BFH-Urteil vom 1. Juni 2016 (BStBl II 2016, 989) Stellung genommen.
Die Bundesregierung möchte einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten vermeiden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Bei den Beratungen des Bundesrates am 10.03.2017 über die von der Bundesregierung beabsichtigte steuerliche Entlastung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge ist eine Stellungnahme nicht zustande gekommen.
Die EU-Kommission führt bis zum 31.05.2017 eine öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Zusammenarbeit der nationalen Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch.
Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung hatte die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten, bekräftigt.
Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 08.03.2017 das von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland geschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Es ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979.
Die Bundessteuerberaterkammer lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab, denn sie gehen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindern das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welchen Umfang eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO in Abgrenzung zur Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 StBerG hat und ob das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts darstellt (Az. II R 33/16).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei sind, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag zwar als pauschal bezeichnet, dann aber trotzdem entsprechend der geleisteten Arbeit abgerechnet werden (Az. VI R 61/14).
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