Konsequenzen aus Panama Papers

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor.

 

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Berücksichtigung gesondert festgestellter negativer Einkünfte des Erblassers aus Drittstaaten beim Erben

Das FG Düsseldorf hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Erbe die für den Erblasser nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (Az. 13 K 897/16 F).

 

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