Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Die Bundesregierung hat am 21.12.2016 der Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zugestimmt. Es hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ rasch und möglichst flächendeckend in den beteiligten Staaten zu implementieren.

 

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BFH: Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den Verlustfeststellungsbescheid

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für eine Personengesellschaft ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festzustellen ist, obwohl Gewerbesteuermessbescheide für nachfolgende Besteuerungszeiträume mit der Begründung, sie habe keinen Gewerbebetrieb mehr unterhalten, bestandskräftig aufgehoben wurden (Az. IV R 31/13).

 

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BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb

Der BFH hat nach Bestätigung der deutschen Regelung durch den EuGH entschieden, dass bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren ist (Az. II R 37/13).

 

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BFH zur Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

Laut BFH wird ein Kind auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es neben seiner Erwerbstätigkeit ein Studium auch mit nur fünf Semesterwochenstunden ernsthaft und nachhaltig betreibt. Die Grundsätze, die der BFH für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung aufgestellt hat, finden im Hinblick auf eine im Inland absolvierte Schul- oder Universitätsausbildung keine Anwendung (Az. III R 27/15).

 

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BFH: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen

Der BFH legt dem EuGH u. a. die Frage vor, ob die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i. S. des EuGH-Urteils „Firin“ C-107/13 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen sind (Az. V R 29/15).

 

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