Der Bundesrat möchte „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegenwirken. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.
Steuern
Der Bundesrat möchte „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegenwirken. In einer am 16. Dezember 2016 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2017 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006 :007).
Bürger werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt fast 25 Mrd. Euro entlastet. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Maßnahmenpaket des Bundestages zugestimmt. Es geht u. a. um die Kindergelderhöhung und die Anhebung der steuerlichen Freibeträge.
Laut FG Baden-Württemberg erfüllt ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (Az. 6 K 2803/15).
Das FG Münster entschied, dass eine Besteuerung von Erwerben durch Geschwister bzw. Nichten und Neffen des Erblassers mit 30 % nicht gegen Art. 6 GG verstößt (Az. 3 K 1476/16 Erb).
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraussetzt, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (Az. 5 K 412/13 U).
Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 3044/14 E).
Das BMF erläutert die Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (Az. IV C 5 – S-2334 / 14 / 10002-03).
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat nach einigen Änderungen dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zugestimmt.
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Bauträger die Umsatzsteuer aus den von ihm bezogenen Bauleistungen solange schuldet, bis er den Steuerbetrag an die leistenden Bauunternehmer bezahlt hat, wenn er rechtsirrig von einer nach § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG bestehenden Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen ist (Az. 1 K 3504/15).
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