Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend eine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraussetzt, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (Az. 5 K 412/13 U).

 

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Umsatzsteuerliche Rückabwicklung in sog. Bauträger-Fällen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Bauträger die Umsatzsteuer aus den von ihm bezogenen Bauleistungen solange schuldet, bis er den Steuerbetrag an die leistenden Bauunternehmer bezahlt hat, wenn er rechtsirrig von einer nach § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG bestehenden Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen ist (Az. 1 K 3504/15).

 

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