Die EU-Kommission hat eine bis zum 08.03.2017 andauernde Konsultation zum Funktionieren der gegenseitigen Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Steuern eingeleitet.
Steuern
Die EU-Kommission hat eine bis zum 08.03.2017 andauernde Konsultation zum Funktionieren der gegenseitigen Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Steuern eingeleitet.
Das FG Düsseldorf hat zur Frage des Nachweises der Einkünfte bei sog. „intransparenten“ Auslandsfonds Stellung genommen (Az. 16 K 3383/10 F).
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen.
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug mit dem im Ausbildungsvertrag genannten Abschluss endet und nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung (Az. 7 K 407/16).
Das FG Baden-Württemberg setzte in einem Verfahren die Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus. Es hatte ernstliche Zweifel daran, dass eine ausländische Steuerschuld im Inland infolge eines Amtshilfeersuchens vollstreckt werden kann, obwohl dem Schuldner im Inland nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt worden ist (Az. 1 V 2137/16).
Laut FG Baden-Württemberg ist das Finanzamt berechtigt, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zu ändern (Az. 3 K 2692/15).
Das Finanzgericht kann auch dann noch vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Antrag des Finanzamtes auf Anordnung von Erzwingungshaft gewähren, wenn das Amtsgericht bereits einen Haftbefehl erlassen hat. Dies entschied das FG Köln (Az. 3 V 593/16).
Der Finanzausschuss des Bundestages hat Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vieler junger innovativer Unternehmen, sog. Startups, beschlossen. Das Gremium stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986, 18/10348) zu.
Die von den Atomkraftwerksbetreibern zu zahlende Kernbrennstoffsteuer wird zum Ende des Jahres auslaufen. Im Finanzausschuss des Bundestages scheiterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Versuch, die Steuer bis Ende 2022 weiter zu erheben.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536, 18/9956).
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