Der DStV weist auf das Auslaufen der Übergangsregelung aus der „Kassenrichtlinie 2010“ zum 31.12.2016 hin und gibt Handlungsempfehlungen.
Steuern
Der DStV weist auf das Auslaufen der Übergangsregelung aus der „Kassenrichtlinie 2010“ zum 31.12.2016 hin und gibt Handlungsempfehlungen.
Die Europäische Steuerberaterorganisation ETAF, deren Gründungsmitglied der DStV ist, hat auf ihrer Konferenz am 28.9.2016 in Brüssel Vorschläge zu einer Modernisierung des Steuerrechts in Europa an die EU-Kommission übergeben. Der zuständige EU-Kommissar habe darauf positiv reagiert.
Der DStV berichtet, dass der europäische Ministerrat am 08.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen hat. Kernpunkt sei der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Die erweiterte Richtlinie sei nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.
Die Vermietung eines Einkaufszentrums unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. So entschied der BFH (Az. IV R 34/13).
Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 43/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine GbR, an der neben der allein zur Geschäftsführung befugten Kapitalgesellschaft (AG) nur natürliche Personen beteiligt sind, als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist, wenn die Haftung der natürlichen Personen nach dem Gesellschaftsvertrag durch Individualvereinbarung mit den Gesellschaftsgläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein soll (Az. IV R 35/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen ist (Az. I R 60/14).
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt eine Einkommensteuerfestsetzung nicht wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 AO erhöhen darf, wenn es bei der Bearbeitung der Erklärung lediglich elektronisch übermittelte Rentendaten berücksichtigt, aber eine erklärte weitere Rente, zu der keine elektronisch übermittelte Daten vorliegen, außer Ansatz gelassen hat (Az. 9 K 2342/15 E).
Das FG Münster hat entgegen der Verwaltungsanweisung entschieden, dass eine durch die Restschuldbefreiung entstehende Gewinnerhöhung nicht im Jahr der Erteilung der Restschuldbefreiung zu berücksichtigen ist, sondern steuerlich auf das Jahr der Betriebsaufgabe zurückwirkt (Az. 9 K 3457/15 E,F).
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims durch den Ehegatten rückwirkend, wenn dieser es innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Das FG Münster hat entschieden, dass der Wegfall der Befreiung trotz Selbstnutzung auch dann eintritt, wenn die Erbin das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter überträgt (Az. 3 K 3757/15 Erb).
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