Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, den Tarif der Kernbrennstoffsteuer zu erhöhen und sie bis Ende 2022 beizubehalten.
Steuern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, den Tarif der Kernbrennstoffsteuer zu erhöhen und sie bis Ende 2022 beizubehalten.
Der Große Senat des BFH hat zu entscheiden, ob eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt, Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hat, wenn sie an einer gleichfalls grundstücksverwaltenden, aber nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (Az. IV R 26/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zuwendungen für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte nicht mehr (voll) erdienbare mittelbare Versorgungszusage in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten rückgedeckten Unterstützungskassenzusage in voller Höhe nicht abziehbare Betriebsausgaben sind oder lediglich der nicht mehr erdienbare Anteil der Zuwendungen als vGA anzusetzen ist (Az. I R 33/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob mit der Einreichung der Steuererklärungen der übernehmenden Gesellschaft und deren Handelsbilanz, in der die übernommenen Anteile mit dem gemeinen Wert angesetzt wurden und die keine Zusätze oder Anmerkungen über die Anpassung von Beträgen an steuerliche Vorschriften enthält, die Antragsfrist i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 abgelaufen ist (Az. I R 69/15).
Laut BFH ist als geschlossener Fonds ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb sei nicht notwendiger Bestandteil. Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergebe sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a Sätze 1 bis 3 EStG 2005 (Az. IV R 17/13).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Handel mit sog. Calling-Karten (Telefonkarten) umsatzsteuerrechtlich als steuerpflichtige Vermittlungsleistung oder als Telekommunikationsleistung anzusehen ist (Az. V R 4/16).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob und inwieweit die Entscheidung zur Anwendung des § 37b EStG zurückgenommen werden kann (Az. VI R 54/15).
Der BFH hat zu den Voraussetzungen der nachträglichen Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags für ein Fahrzeug eines Taxiunternehmens Stellung genommen (Az. X R 15/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob für vier im Jahr 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter erstmalig im Jahr 2013 ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann, der erkennbar dem Ausgleich der Gewinnerhöhung durch einen nicht anerkannten Investitionsabzugsbetrag aus dem Jahr 2007 dient (Az. X R 28/14).
Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat. So entschied der BFH (Az. X R 14/15).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen