Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob und inwieweit die Entscheidung zur Anwendung des § 37b EStG zurückgenommen werden kann (Az. VI R 54/15).
Steuern
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob und inwieweit die Entscheidung zur Anwendung des § 37b EStG zurückgenommen werden kann (Az. VI R 54/15).
Der BFH hat zu den Voraussetzungen der nachträglichen Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags für ein Fahrzeug eines Taxiunternehmens Stellung genommen (Az. X R 15/14).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob für vier im Jahr 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter erstmalig im Jahr 2013 ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann, der erkennbar dem Ausgleich der Gewinnerhöhung durch einen nicht anerkannten Investitionsabzugsbetrag aus dem Jahr 2007 dient (Az. X R 28/14).
Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat. So entschied der BFH (Az. X R 14/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Entlastungsanspruch nach § 51 EnergieStG erst entsteht, nachdem die Energiesteuer für das Energieerzeugnis festgesetzt (oder sogar entrichtet) worden ist oder ob der Zeitpunkt der Entnahme und steuerbegünstigten Verwendung maßgebend ist (Az. VII R 7/16).
Brandenburg wird im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungssteuer starten. Das hat das Kabinett beschlossen. Ziel ist es, Kapitaleinkünfte nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.
Die EU-Kommission will eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU erreichen. Sie schlägt gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vor, so dass Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich kleinrechnen oder in andere EU-Länder verschieben können, nur um ihre Steuerlast zu senken.
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet. Das Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersetzt ab dem VZ 2017 das BMF-Schreiben vom 18. November 2013 (Az. IV C 8 – S-2285 / 07 / 10005 :016).
Das BMF erläutert das Pauschalverfahren zur Abzinsung von Schadensrückstellungen der Versicherungsunternehmen (Az. IV C 6 – S-2175 / 07 / 10001).
Die von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebrachte Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages (18/9536) sind von der Bundessteuerberaterkammer begrüßt worden. Es sei sinnvoll, die für 2017 und 2018 geplanten Anhebungen schon jetzt zu beschließen und nicht rückwirkend auf den Weg zu bringen.
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