Laut BFH sind Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Az. IX R 2/16).
Steuern
Laut BFH sind Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Az. IX R 2/16).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden können (Az. VIII R 24/12).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Arbeitsbereich, der nur durch ein gemauertes Sideboard von den Wohnräumen abgetrennt ist und auch von der Küche aus zugänglich ist, auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Az. VIII R 10/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, durch einen weiterführenden Zusatz unrichtig wird (Az. XI B 36/16).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch EÜR nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden kann, oder ob darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart liegt (Az. IV R 39/13).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen sind und ob ein einheitliches Vertragswerk auch dann vorliegt, wenn die Bauerrichtung vertraglich auf den Erwerber abgewälzt wird, der Veräußerer im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung aber die rechtliche und tatsächliche Kontrolle hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung ausübt (Az. II R 5/15).
Der DStV informiert über die neuesten Entwicklungen im Kirchensteuerabzugsverfahren.
Der BdSt hat zu den Steuersenkungsplänen der Bundesregierung Stellung genommen. Die angekündigte Erhöhung des Grundfreibetrags bringe den Bürgern nur rund drei Euro mehr im Monat. Der Gesetzgeber sei dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
Da das Gesetz den Begriff des Listenpreises nicht definiert, ist lt. FG Düsseldorf die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gültige Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Modells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gelte, maßgebend (Az. 14 K 2436/14).
Laut FG Düsseldorf darf ein Insolvenzverwalter den ihm gezahlten Vergütungsvorschuss nicht erfolgsneutral als bloße Anzahlung bilanzieren, da er eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung erbracht habe (Az. 16 K 647/15 F).
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