Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. So entschied der BFH (Az. III R 17/13 und Az. III R 62/12).
Steuern
Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt. So entschied der BFH (Az. III R 17/13 und Az. III R 62/12).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Differenzkindergeld (hier: Kinder- und Ausbildungszulage in der Schweiz) individuell für jedes Kind (kindbezogene Betrachtungsweise) oder aus der Gesamtheit der Familienleistungen für alle Kinder (familienbezogene Betrachtungsweise) zu ermitteln ist (Az. III R 9/15).
Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1a EStG 2002 i. d. F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 und des § 254 HGB i. d. F. des BilMoG vom 25. Mai 2009 über die Bildung und Berücksichtigung von bilanziellen Bewertungseinheiten sind nicht rückwirkend auf die Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden. So entschied der BFH (Az. I R 83/13).
Durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge wird der Anspruch eines Entschädigungsklägers auf Entschädigung der durch die überlange Verfahrensdauer erlittenen Nachteile auf einen Zeitraum begrenzt, der im Regelfall sechs Monate vor Erhebung der Rüge umfasst. So entschied der BFH (Az. X K 1/15).
Der Markt für steuerberatende und wirtschaftsprüfende Dienstleistungen ist aktuell umkämpfter denn je. Die Anzahl der Steuerberater ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Zahl der potenziellen Neumandate pro Kanzlei nimmt dadurch zwangsläufig ab. Worauf es für Steuerberater morgen ankommt, zeigt eine Studie, die der DStV veröffentlich hat.
Das BMF hat zur Anwendung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten bzgl. neuer Rechtsprechung des BFH und des EuGH Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-1980-a / 07 / 0001 :001).
Die „Panama Papers“ haben weltweite Empörung hervorgerufen. Die Bundesregierung hat sehr schnell reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen angekündigt. Auf nationaler Ebene gibt es nun einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Steuerbetrug durch Briefkastenfirmen in Steueroasen. Das BMF hat mit den Ländern eine grundlegende Einigung über konkrete Verschärfungen des Steuerrechts erzielt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Maßnahmen gegen die Spekulation mit Immobilien und fordert in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind (Share Deals).
Die Bundesländer haben sich nach jahrelangem Streit auf eine Reform der Grundsteuer verständigt. Wie die Länder-Finanzminister auf ihrer Jahreskonferenz mitteilten, soll diese Einnahmequelle der Kommunen künftig stärker nach dem Marktwert der Immobilien und Grundstücke berechnet werden.
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