Das BMF hat die ab 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006).
Steuern
Das BMF hat die ab 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006).
Laut FG Rheinland-Pfalz sind die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar (Az. 6 K 1868/13).
Das BMF teilt die Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) in Bezug auf die Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 8 und 11 UStG mit (Az. III C 3 – S-7163 / 0 :002).
Die EU und San Marino haben ein Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das der Bekämpfung von Steuerhinterziehung erheblichen Auftrieb verleihen wird. Das teilt die EU-Kommission mit.
Deutschland will sich am weltweiten Austausch steuerrelevanter Daten von Unternehmen beteiligen. Als Voraussetzung dafür hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung der „Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ zugestimmt. Das berichtet die Bundesregierung.
Ein Teil der geplanten Neuerungen, die der DStV scharf kritisiert hat, sind vorerst vom Tisch. Der Gesetzentwurf bügelt ungerechtfertigte Verschärfungen zu Lasten der Steuerberater aus. Noch im September drohte mit dem Referentenentwurf eine gleichmäßige Lasten- sowie Risikoverteilung zu kippen.
Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu modernisieren. So die Bundesregierung.
Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist laut VG München rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung (Az. M 10 K 14.5589, M 10 K 15.51).
Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. So der BFH (Az. VIII R 2/09).
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 1. April 1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. So entschied der BFH (Az. IX R 27/13).
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