Das FG Münster entschied, dass die Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen (Az. 6 K 93/13).
Steuern
Das FG Münster entschied, dass die Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen (Az. 6 K 93/13).
Das FG Münster entschied, dass das Finanzamt die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann (Az. 7 K 781/14).
DStV-Präsident StB/WP Harald Elster traf sich mit dem Berufskollegen und Bundestagsabgeordneten StB/WP Fritz Güntzler zum Gespräch über die Reform der Erbschaftsteuer, die zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen in Berlin ist. Nach Ansicht des DStV muss auf eine KMU-gerechte Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Erweiterung der Gewerbesteuer-Pflicht abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, alle selbständigen Tätigkeiten sollten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden.
Der BFH hatte 2014 klargestellt, dass die bisherige Grundsteuer nicht mehr zeitgemäß ist. Seit Jahren ringen die Bundesländer um eine Reform, bislang ohne Erfolg. Das IW Köln hat nun verschiedene Reformvorschläge überprüft und kommt zu einem eindeutigen Votum: Künftig sollte einzig der Boden besteuert werden. Das würde mehrere Probleme auf einmal lösen.
Der BFH hatte zu entscheiden, wie Zahlungen des Arbeitnehmers, die im Rahmen eines Vergleichs zur Schadenswiedergutmachung an seinen geschädigten Arbeitgeber geleistet wurden, zu qualifizieren sind, wenn die von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in den vorherigen Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden (Az. IX R 26/14).
Der BFH entschied, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird (Az. IV R 13/12).
Der BFH entschied, dass Pflegeleistungen unter Berufung auf das Unionsrecht steuerfrei sind, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen (Az. V R 13/14).
Zu dem aktuell vorgelegten Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH weist die BStBK darauf hin, dass dessen Auffassung im Kern den Schutz von Mandanten gefährdet. Diese können sich dank der Berufsregelungen in Deutschland auf die hohe Qualität der Steuerberatung verlassen.
Mehrere Experten haben in einer Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag Klarstellungen am Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer empfohlen. So sprachen sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme für eine bessere Definition des begünstigten Betriebsvermögens aus.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen