BFH zu Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i. S. d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

Hat der Steuerpflichtige dem FA den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt im Veranlagungsverfahren vollständig offengelegt, handelt er nicht arglistig und bedient sich auch nicht sonstiger unlauterer Mittel, wenn er sich im Einspruchsverfahren weiterhin auf Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung bezieht. So der BFH (Az. VI R 51/14).

 

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BFH: Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer aus § 37 Abs. 2 AO bei Insolvenz des Rechnungsausstellers

 

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Leistungsempfänger gegenüber dem FA einen Erstattungsanspruch hinsichtlich zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen kann, wenn der Leistende den Betrag aufgrund von Insolvenz nicht mehr erstatten kann und der Leistungsempfänger dem FA die vom Insolvenzverwalter gemäß § 14c UStG berichtigten Rechnungen vorlegt (Az. VII R 30/14).

 

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