Das FG Münster hat entschieden, dass die Vermietung einer Vielzahl von Unterkunftsplätzen an Subunternehmer der örtlichen Fleischverarbeitungsindustrie zur Unterbringung von Arbeitnehmern als gewerblich einzustufen ist (Az. 10 K 1207/13).
Steuern
Das FG Münster hat entschieden, dass die Vermietung einer Vielzahl von Unterkunftsplätzen an Subunternehmer der örtlichen Fleischverarbeitungsindustrie zur Unterbringung von Arbeitnehmern als gewerblich einzustufen ist (Az. 10 K 1207/13).
Der BFH entschied, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist (Az. III R 9/13).
Der BFH nimmt Stellung u. a. zu der Frage, ob freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren, die von der jeweiligen Landesnotarkammer an die Notare zur Vertretung abgeordnet wurden, steuerfreie Trinkgelder i. S. des § 3 Nr. 51 EStG sind (Az. VI R 6/14).
Ein Ausländer ist nur dann zum Bezug von Kindergeld berechtigt, wenn er die Aufenthaltsgenehmigung im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält (Az. III R 19/14).
Das FG Schleswig-Holstein hatte u. a. zu entscheiden, ob eine Mutterkapitalgesellschaft von ihrer Tochterkapitalgesellschaft im Zuge einer von der Tochtergesellschaft vorgenommenen Abspaltung einer dadurch neu gegründeten Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) erhalten hatte (Az. 3 K 106/11).
Laut FG Schleswig-Holstein ist bei der Beteiligung an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte jeweils betriebsbezogen zu ermitteln (Az. 5 K 115/12).
Eine Beschwer i. S. d. § 40 Abs. 2 FGO kann lt. FG Schleswig-Holstein auch angenommen werden, wenn eine angegriffene zu niedrige Besteuerung aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Bilanzzusammenhang in Zukunft zu steuerlichen Nachteilen des Steuerpflichtigen führen kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Eintritt der Nachteile beim selben Steuerpflichtigen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls praktisch ausgeschlossen ist (Az. 3 K 114/11).
Der Entnahmefiktion des § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a. F. unterfallen auch nicht ausgebaute Dachgeschoss-Räume, wenn diese zwar mit der Erstellung der zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung nicht mit ausgebaut werden, es sich aber um privat genutzte „gefangene“ Räume handelt. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 165/11).
Laut FG Schleswig-Holstein sind die Umsätze aus einer Pferdepensionshaltung eines gemeinnützigen Vereins nicht privilegiert, wenn im Umkreis des Vereins vergleichbare Leistungen nicht privilegierter Unternehmen angeboten werden (Az. 4 K 27/14).
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