Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein teilweiser Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen nach § 234 Abs. 2 AO nicht in Betracht kommt, wenn der Steueranspruch sechs Tage vor Ablauf der gewährten Stundung erfüllt wird (Az. 4 K 49/14).
Steuern
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein teilweiser Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen nach § 234 Abs. 2 AO nicht in Betracht kommt, wenn der Steueranspruch sechs Tage vor Ablauf der gewährten Stundung erfüllt wird (Az. 4 K 49/14).
Das BMF hat die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) als amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b EStG veröffentlicht (Az. IV C 6 – S-2133-b /11 / 10016 :006).
Luxemburg, das die Ratspräsidentschaft in der EU ab dem 1. Juli 2015 für sechs Monate übernimmt, will im Bereich Wirtschaft die digitalen Technologien in den Mittelpunkt stellen und im Bereich Steuern die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorantreiben.
In einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben Sachverständige zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ Stellung genommen.
Das BMF hat den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Mai 2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt. Diesen wird bis zum 17. Juli 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :126).
Die Bundessteuerberaterkammer fordert in der anstehenden Anpassung der Erbschaftsteuer einen geringeren Grad an Komplexität und einen stärkeren Fokus auf Praktikabilität.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird.
Das FG Köln hat die Klagen von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auf Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuerbefreiung abgewiesen. Die Unternehmen übten keine Post-Universaldienstleistungen aus und könnten daher die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG nicht in Anspruch nehmen (Az. 2 K 2529/11, 2 K 1707/11, 2 K 1708/11 und 2 K 1711/11).
Die EU-Finanzminister haben über die Neufassung der Richtlinie für eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten beraten.
Laut BFH ist das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als „grob fahrlässig“ anzusehen, so dass solche, die Steuerlast mindernden Tatsachen auch dann noch berücksichtigt werden können, wenn sie dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden (Az. IX R 18/14).
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