Das FG Münster entschied, dass Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen (Az. 12 K 3703/13).
Steuern
Das FG Münster entschied, dass Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen (Az. 12 K 3703/13).
Grundsätzlich gelten Steuerbescheide des Finanzamts drei Tage nach ihrer Aufgabe per Post als zugestellt. Wenn, wie im Falle des aktuellen Poststreiks, Bürger die Zustellung innerhalb dieser Drei-Tages-Frist bestreiten und Tatsachen vorbringen, die eine verspätete Zustellung glaubhaft erscheinen lassen, beginnen Fristen, z. B. für Einsprüche, ab dem vom Bürger angegebenen Zeitpunkt. So das LfSt Rheinland-Pfalz.
Das BMF hat die in der Betriebsprüfungsordnung vorgesehene Einordnung der Betriebe in Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe für den Zeitraum ab 01.01.2016 bekannt gegeben (Az. IV A 4 – S-1450 / 15 / 10001).
Der BFH hat abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaftsteuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die Einkommensteuer der hier ansässigen Anteilseigner dieser Gesellschaften angerechnet werden kann. Vorangegangen war dem ein langjähriger Rechtsstreit, in welchem vorab gleich zweimal der EuGH durch dessen sog. „Meilicke“-Urteile zu Wort gekommen ist (Az. I R 69/12).
Der BFH entschied, dass neben dem Schuldner auch der Zwangsverwalter die aus der Zwangsverwaltung eines (vermieteten) Grundstücks resultierende Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten muss. Er hat insoweit als Vermögensverwalter die steuerlichen Pflichten des Schuldners als eigene zu erfüllen (Az. IX R 23/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Erlöse aus Autorenlesungen dem Regelsteuersatz unterliegen oder ob sie gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG ermäßigt zu besteuern sind (Az. XI R 35/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Abfindungszahlung für Genussrechte, die keine Beteiligung am Unternehmensvermögen vermitteln, zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führt (Az. VIII R 4/12).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Rechtswidrigkeitenzusammenhang der Steuerverkürzung dadurch unterbrochen werden kann, dass eine Kontrollmitteilung der Körperschaftsteuerstelle über einen Grunderwerb bei der Grunderwerbsteuerstelle nicht ankommt (Az. II R 20/13).
Der BFH hat zur Ermittlung des Steuersatzes für als Substitutionsheizstoff verwendetes Testbenzin Stellung genommen (Az. VII R 9/11).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Überschüsse aus der Veräußerung von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten „Par-Schuldverschreibungen“ besteuert werden können (Az. VIII R 54/12).
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