Die EU-Kommission hat einen Bericht zu nationalen Vorschriften, die in der EU ab.2015 für die Nutzung der Anlaufstelle (MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und E-Dienstleistungen anwendbar sind, veröffentlicht. Informationen (z. B. zur Bestellung eines Steuervertreters, Anmeldung bei MOSS oder der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen) können für jeden Mitgliedstaat abgerufen werden.