Die EU-Kommission hat eine Leitlinie des MwSt-Ausschusses zur laut Richtlinie 2008/9/EG erfolgenden Erstattung der MwSt bei Steuerpflichtigen, die bei der kleinen einzigen Anlaufstelle registriert sind, veröffentlicht.
Steuern
Die EU-Kommission hat eine Leitlinie des MwSt-Ausschusses zur laut Richtlinie 2008/9/EG erfolgenden Erstattung der MwSt bei Steuerpflichtigen, die bei der kleinen einzigen Anlaufstelle registriert sind, veröffentlicht.
Das BMF hat die Auflistung der nur vorläufig vorzunehmenden Festsetzungen der Einkommensteuer aktualisiert (Az. IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010-04).
Laut BVerwG ist einer sog. Projektgesellschaft kein Billigkeitserlass der Gewerbesteuer wegen des endgültigen Wegfalls des Verlustvortrags nach § 10a GewStG zu gewähren (Az. BVerwG 9 C 10.14).
Das BMF teilt die Änderung des Abschnitts 4.25.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses mit (Az. IV D 3 – S-7183 / 14 / 10002).
Das Schreiben betrifft Fragen zum Anwendungsbereich des § 18 InvStG, zur Wahrnehmung von steuerlichen Pflichten eines rechtlichen Vertreters einer Investmentkommanditgesellschaft und zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 14 / 10004).
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung eine erste Orientierungsdebatte darüber geführt, wie die Besteuerung in der EU fairer und transparenter werden kann.
Der Deutsche Steuerberaterverband begleitet das Konzept zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens kritisch und stellt eigene konstruktive Lösungsvorschläge vor.
Der BFH äußert ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht freier Mitarbeiter des Besuchsdienstes beim Deutschen Bundestag im Vergleich zur Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen anerkannter Einrichtungen und Privatlehrern (Az. V B 102/14).
Laut BFH fließen Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung – Az. VIII R 2/12).
Laut dem BFH sind Schönheitsoperationen als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen, wenn der Eingriff aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels erforderlich ist. Darüber müsse auf der Grundlage anonymisierter Patientenunterlagen entschieden werden (Az. V R 16/12, V R 33/12).
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