Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine KG mit Satzungssitz in Deutschland und Gesellschaften dänischen Rechts als alleinigen Gesellschaftern über eine inländische Zweigniederlassung verfügt und ob die KG als im Ausland ansässiger Unternehmer gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 4 UStG 2005 a. F. anzusehen ist, wenn sie mittels Windrädern Strom an Gemeindewerke liefert (Az. V R 41/13).