Der DStV hat kritisch Stellung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz genommen.
Steuern
Die Kritikpunkte des DStV wurden in der Endfassung der Richtlinie 2014/95/EU zur Publikation nichtfinanzieller Informationen berücksichtigt. Der DStV wird die deren Umsetzung in nationales Recht aktiv begleiten.
Die EU-Kommission hat beschlossen, Irland wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften für die steuerliche Kennzeichnung von Kraftstoff beim EuGH zu verklagen.
Die EU-Kommission hat beschlossen, Spanien beim EuGH zu verklagen, um zu erreichen, dass die spanischen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Investitionen in gebietsfremde Unternehmen dem EU-Recht entsprechen.
Die EU-Kommission hat Griechenland vor dem EuGH verklagt, weil es die Frage des grenzüberschreitenden Leasings und Mietens von Kraftfahrzeugen nicht geregelt habe und so die EuGH-Rechtsprechung missachte, nach der die Mitgliedstaaten im Fall von grenzüberschreitendem Leasing oder Mieten nur eine im Verhältnis zu der Nutzungsdauer des Fahrzeugs stehende Steuer erheben dürfen.
Die EU-Kommission hat beschlossen, Spanien beim EuGH zu verklagen, um sicherzustellen, dass die spanischen Rechtsvorschriften, nämlich das Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht in den Territorio Histórico de Bizkaia, mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass die Gerichte im Jahr 2013 in Deutschland insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verhängt haben. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0010 :005).
Laut BFH ist in der Regel eine Abzweigung des Unterschiedsbetrags zwischen den regelmäßigen Unterhaltsleistungen und dem Kindergeld ermessensgerecht (Az. III R 41/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei gemeinsamer Auftragserteilung durch mehrere Personen und anschließender unentgeltlicher Übertragung des Gegenstands (Mähdrescher) an die Gemeinschafter (Bruchteilsgemeinschaft) diese lediglich für Zwecke des Vorsteuerabzugs Leistungsempfänger sind, wenn die Gemeinschaft im Übrigen keine Einnahmen erzielt (Az. V R 49/13).
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