BFH: Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten

Der Vorsteuerausschluss für Aufwendungen für Segelyachten und Motoryachten steht sowohl hinsichtlich der laufenden Aufwendungen als auch hinsichtlich der Erwerbskosten im Einklang mit dem Unionsrecht, weil diese Regelung bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG im deutschen UStG verankert gewesen ist und somit von der sog. Stillhalteklausel des Art. 176 MwStSystRL umfasst wird. So der BFH (Az. V R 34/13).

 

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BFH: Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG bei innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen auch dann greift, wenn der Buch- und Belegnachweis unvollständig (CMR-Frachtbrief ist nur teilweise bzw. falsch ausgefüllt) erbracht wurde und Zweifel am Vorliegen einer Geschäftsbeziehung bestehen (Az. V R 44/13).

 

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