Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob nach der Neufassung des § 38 SGB III mit Wirkung ab 2009 für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG eine erneute Meldung bei der Agentur für Arbeit nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr verlangt werden kann und inwiefern die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt ist (Az. III R 19/12).