Der BFH entschied, dass „Dritter“ i. S. von § 174 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 AO im Verfahren der Organträgerin auch die Organgesellschaft ist (Az. V R 5/12).
Steuern
Der BFH entschied, dass „Dritter“ i. S. von § 174 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 AO im Verfahren der Organträgerin auch die Organgesellschaft ist (Az. V R 5/12).
Der BFH hat sich zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes geäußert (Az. VI R 37/13, VI R 40/12).
Der BFH entschied, dass Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Flugreise gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, am Abgangsort des Flugzeugs zu versteuern sind (Az. V R 14/13).
Die mit BMF-Schreiben vom 17.06.2011 eingeführten Vordruckmuster USt 7 A (Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung) und USt 7 B (Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung) wurden redaktionell überarbeitet (Az. IV D 3 -S-7420 / 07 / 10023).
Das FG Niedersachsen entschied, dass ein Sado-Maso-Studio in einer vermieteten Ferienwohnung die umsatzsteuerliche Begünstigung der übrigen Wohn- und Schlafräume nicht ausschließt (Az. 5 K 358/13).
Eine ausländische Mutter erhält für ihr deutsches Kind bereits ab der Geburt Kindergeld, auch wenn ihr die Aufenthaltserlaubnis erst Monate später erteilt wird. So entschied das FG Köln (Az. 14 K 2405/13).
Das BMF hat zu den BFH-Urteilen VI R 4/10 und VI R 66/09 vom 03.02.2011 sowie zum BFH-Urteil VI R 24/12 vom 15.05.2013 bzgl. der lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden, Stellung genommen (Az. IV C 2 – S-2743 / 12 / 10001).
Die EU-Kommission hat den Abschlussbericht der Expertengruppe zum Thema „Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ erhalten. Diese unabhängige Gruppe sollte Schlüsselfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der EU untersuchen und ihre Vorstellungen dazu präsentieren, wie auf verschiedene Herausforderungen und Chancen in diesem Bereich am besten reagiert werden kann.
Der DStV hat bezüglich des Entwurfs eines BMF-Schreibens zur „Anwendung des § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernklausel i. d. F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der Stille-Reserven-Klausel i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 kritisch Stellung genommen.
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