Seeschifffahrt und Luftfahrt: Steuerbefreiung der Umsätze / Lieferungen

Laut BMF ist die Lieferung eines Wasserfahrzeuges künftig auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt, der das Wasserfahrzeug zum Zweck der Überlassung an einen Betreiber eines Seeschiffes oder die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu deren ausschließlicher Nutzung erwirbt und diese Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht und vom liefernden Unternehmer nachgewiesen wird (Az. IV D 3 – S-7155-a / 07 / 10002).

 

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