Das BMF aktualisiert die bei der Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks (insbesondere Offshore-Windparks) zu beachtenden allgemeinen Grundsätze unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils C-155/12 vom 27.06.2013 (Az. IV D 3 – S-7117-a / 10 /10002).