Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Luxemburg einzureichen. Grund ist die von Luxemburg angewandte mehrwertsteuerliche Behandlung selbständiger Zusammenschlüsse von Personen.
Steuern
Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Luxemburg einzureichen. Grund ist die von Luxemburg angewandte mehrwertsteuerliche Behandlung selbständiger Zusammenschlüsse von Personen.
Laut BVerfG kann der Gesetzgeber den Inhalt geltenden Rechts mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren. Ein Gesetz, durch das eine offene Auslegungsfrage für die Vergangenheit geklärt werden soll, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht als konstitutive Regelung anzusehen. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit der echten Rückwirkung hat das BVerfG im konkreten Fall verneint und das rückwirkende Gesetz für nichtig erklärt. Der Richter Masing hat ein Sondervotum abgegeben (Az. 1 BvL 5/08).
Laut FG Münster kann die erste Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts eine sog. unbewegte und damit steuerpflichtige Lieferung sein, obwohl vor der Beförderung der Ware ins Ausland eine Eigentumsübertragung an den Letztabnehmer noch nicht erfolgt ist (Az. 5 K 3930/10 U).
Die EU-Kommission hat zwei Berichte zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs in der EU veröffentlicht. Die Berichte erläutern die Probleme und zeigen mögliche Lösungen auf.
Das gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum, das von der EU-Kommission 2002 mit dem Ziel eingesetzt worden ist, die bei grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäftsvorgängen oft hohen Kosten zu senken und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat einen Bericht zur nachträglichen Korrektur der Einkünfte von verbundenen Unternehmen vorgelegt.
Der BFH hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält (Az. II R 38/12).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an eine Stadt zur Schaffung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen steuerbar und steuerpflichtig ist und ob bei deren Steuerpflichtigkeit die Umsätze dem Regelsteuersatz oder der Durchschnittsbesteuerung unterliegen (Az. XI R 32/11).
Laut BFH enthält eine Geldbuße nach EU-Kartellrecht keinen Abschöpfungsanteil. Der teilweise Abzug als Betriebsausgabe bzw. die Bildung einer Rückstellung ist deshalb nicht möglich (Az. IV R 4/12).
Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht lt. BFH einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann (Az. XI R 22/11).
Laut OFD Koblenz müssen Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und auf Erlasse von Steuerforderungen künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann.
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