Mit BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014 wurde der neugefasste AEAO bekannt gemacht. Darin wurden neben redaktionellen Änderungen auch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 eingearbeitet (Az. IV A 3 – S-0062 / 14 / 10002).