Prognose für Unternehmensnachfolgen
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.06.2019
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Wirtschaft
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.06.2019
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IAB, Pressemitteilung vom 11.06.2019
Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.
Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.
Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.
Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.
Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.
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BMWi, Pressemitteilung vom 10.06.2019
Die Handels- und Digitalminister haben in ihrer Abschlusserklärung ihre Sorge über die aktuellen Handelsspannungen und die damit verbundenen Risiken für das globale Wachstum geäußert und sich auf verstärkte gemeinsame Anstrengungen zum Abbau von Risiken für den internationalen Handel geeinigt. Zudem haben die Handelsminister sich zum Kampf gegen Marktverzerrungen bekannt. Die große Mehrheit hat sich für eine Verlängerung des Mandats der Arbeiten des Global Forum on Steel Excess Capacities über 2019 hinaus ausgesprochen. Sie haben auch vereinbart, die Arbeiten zur WTO-Reform fortzusetzen, um das multilaterale Regelwerk für den Handel zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bedeutung des WTO-Arbeitsprogramms zu E-commerce auf WTO-Ebene herausgestellt, um Handelshemmnisse im digitalen Bereich abzubauen.
Darüber hinaus unterstrichen die Digitalminister in ihrer Erklärung die Bedeutung grenzüberschreitender Datenflüsse und bekannten sich zu neuen Technologien, wie z.B. zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Sie wollen aber, dass die Digitalisierung in sozial verantwortbarer Weise fortschreitet. Hierzu sind z. B. die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus und Prinzipien der Künstlichen Intelligenz erforderlich, auf die sich die Minister einvernehmlich verständigt haben.
Peter Altmaier: „Wir haben mit den Handelsministern hart gerungen um eine gemeinsame Position angesichts der Spannungen und der Konflikte, die es im Welthandel gibt. Diese Konflikte haben die Debatten begleitet und überlagert. Es ist gleichwohl gelungen, einen Bruch zu vermeiden und sich auf eine gemeinsame Abschlusserklärung zu verständigen. In dieser Abschlusserklärung ist es gelungen, dass wir noch einmal den freien, fairen, diskriminierungsfreien, transparenten, vorhersehbaren und stabilen Welthandel unterstrichen haben. Außerdem, dass wir unsere Märkte offen halten wollen. Das ist noch keine Lösung für die ungeklärten Handelsfragen zwischen China und den USA, zwischen Europa und den USA, aber es ist angesichts wachsenden Protektionismus ein wichtiges Statement, das wir gemeinsam erreicht haben.“
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Die länderspezifischen Empfehlungen werden nun vom Rat erörtert, bevor sie dann von den Staats- und Regierungschefs bestätigt werden. Die Empfehlungen sind dann von den EU-Mitgliedstaaten in der nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen.
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DIHK, Mitteilung vom 06.06.2019
Die aktuelle DIHK-Konjunkturumfrage zeigt für die Exportaussichten in der deutschen Industrie einen deutlichen Rückschlag. Die Ausfuhrerwartungen der Unternehmen erreichen den niedrigsten Stand seit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren. Das liegt an der schwachen Entwicklung vieler Volkswirtschaften in einzelnen Weltregionen und den zunehmenden Hindernissen im internationalen Geschäft. Das Vertrauen der Unternehmen, dass sich die Weltwirtschaft auf kurze Frist erholt, ist gering. 43 Prozent der exportierenden Industrieunternehmen sehen die Auslandsnachfrage als Risiko für die eigenen Geschäfte. Vor allem der Mittelstand ist betroffen: Bei den Betrieben bis zu 1.000 Mitarbeitern brechen die Erwartungen an den Export besonders deutlich ein.
Die international aktiven deutschen Unternehmen spüren bei ihren Geschäften den wachsenden Protektionismus und zunehmende Handelskonflikte. US-Strafzölle, Wirtschaftssanktionen oder der Brexit treffen die Betriebe konkret bei Aufträgen, Margen und Lieferketten. Handelsschranken wie zum Beispiel unnötige und zusätzliche Zertifizierungsanforderungen, ein erschwerter Zugang zu öffentlichen Aufträgen oder Zölle erschweren die Geschäfte durch höhere Kosten und längere Lieferzeiten oder verhindern sie sogar komplett. Die Handelskonflikte haben damit das Potenzial, die bestehenden Lieferstrukturen deutscher Unternehmen infrage zu stellen, und bremsen damit auch das weltweite Investitionsklima.
Die ideale Lösung, um aus den Handelskonflikten herauszukommen und Märkte zu öffnen, ist weiterhin die Welthandelsorganisation WTO. Sie garantiert grundlegende und weltweit einheitliche Regeln für den Handel, senkt die Bürokratiekosten und erleichtert damit die Geschäfte der Betriebe. Die WTO sollte allerdings modernisiert und gestärkt werden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Bis dahin sind neue, ehrgeizige EU-Handelsabkommen der richtige Weg, um den deutschen Unternehmen in der globalen Wirtschaft langfristig Zuverlässigkeit zu verschaffen.
Dabei sollte die EU dafür sorgen, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die komplexen Handelsabkommen einfacher nutzen können. Der Blick muss aber auch auf Deutschland liegen. Nur mit wirtschaftspolitischem Rückenwind hierzulande können die deutschen Unternehmen auch die internationalen Herausforderungen angehen. Sie brauchen den Ausbau unserer Infrastruktur, Investitionen in Forschung und Bildung und eine bezahlbare und sichere Energie- und Rohstoffversorgung. Nicht zuletzt kann eine Unternehmensteuerreform die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unterstützen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, um auch in weltwirtschaftlich schwierigen Zeiten gut aufgestellt zu sein.
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Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.06.2019
Exporte, April 2019
Importe, April 2019
Außenhandelsbilanz, April 2019
Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, April 2019
Im April 2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 109,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 91,7 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im April 2019 um 0,5 % niedriger und die Importe um 2,1 % höher als im April 2018. Kalender- und saisonbereinigt nahmen die Exporte gegenüber dem Vormonat März 2019 um 3,7 % und die Importe um 1,3 % ab.
Die Außenhandelsbilanz schloss im April 2019 mit einem Überschuss von 17,9 Milliarden Euro ab. Im April 2018 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +20,4 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im April 2019 bei 17,0 Milliarden Euro.
Unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel einschließlich Ergänzungen zum Außenhandel (+19,2 Milliarden Euro), Dienstleistungen (-0,7 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+7,6 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-3,6 Milliarden Euro) schloss – nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank – die Leistungsbilanz im April 2019 mit einem Überschuss von 22,6 Milliarden Euro ab. Im April 2018 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 22,7 Milliarden Euro ausgewiesen.
In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im April 2019 Waren im Wert von 63,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 53,1 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber April 2018 sanken die Exporte in die EU-Länder um 3,5 %, die Importe aus diesen Ländern stiegen um 1,9 %. In die Länder der Eurozone wurden im April 2019 Waren im Wert von 41,6 Milliarden Euro (-0,5 %) exportiert und Waren im Wert von 34,8 Milliarden Euro (+2,5 %) aus diesen Ländern importiert. In die EU-Länder, die nicht der Eurozone angehören, wurden im April 2019 Waren im Wert von 22,3 Milliarden Euro (-8,7 %) exportiert und Waren im Wert von 18,2 Milliarden Euro (+0,7 %) von dort importiert.
In die Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer) wurden im April 2019 Waren im Wert von 45,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 38,6 Milliarden Euro aus diesen Ländern importiert. Gegenüber April 2018 nahmen die Exporte in die Drittländer um 4,0 % zu, die Importe von dort stiegen um 2,4 %.
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Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.06.2019
Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im 1. Quartal 2019 mit 868 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 803 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Gastgewerbe wurden 590 und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 516 Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Quartal 2019 auf rund 4,7 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2018 hatten sie bei 7,8 Milliarden Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 22.118 übrige Schuldner im 1. Quartal 2019 Insolvenz an (-4,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal). Darunter waren 16.600 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4.513 Insolvenzanträge von ehemals selbständig Tätigen, die ein Regel- bzw. ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
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Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.06.2019
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 1. Quartal 2019
In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom 1. Quartal 2018 zum 1. Quartal 2019 kalenderbereinigt um 2,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 1,1 %.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum 1. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,5 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,4 %.
Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem die Teilbereiche öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen nicht enthalten. Deutschland lag innerhalb der EU im Jahr 2018 mit Arbeitskosten von 35,00 Euro pro geleistete Stunde auf dem 6. Rang. Gemessen am EU-Durchschnitt von 26,60 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen 32 % mehr für eine Stunde Arbeit.
Im Vergleich zum Vorjahr verteuerte sich in Deutschland im Jahr 2018 eine Stunde Arbeit kalenderbereinigt um 2,4 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 2,8 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Lettland (+12,1 %), Rumänien (+10,5 %) und Litauen (+10,0 %) auf. In Malta (+0,1 %) und Finnland (+1,4 %) war der Anstieg der Arbeitskosten am geringsten. Im Nachbarland Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +2,8 % etwas höher aus als in Deutschland.
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.
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BMWi, Pressemitteilung vom 07.06.2019
Im Zweimonatsvergleich März/April gegenüber Januar/Februar ergab sich eine Einschränkung der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 0,3 %. Das Baugewerbe verzeichnete hierbei einen deutlichen Zuwachs (+1,9 %) und die Industrie eine Abnahme (-0,6 %). Die Kfz-Industrie meldete einen Produktionsrückgang um 1,9 %.
Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe haben sich seit dem Jahreswechsel abgeschwächt und das Geschäftsklima trübte sich weiter ein. Daher ist weiterhin von einer gedämpften Industriekonjunktur in den kommenden Monaten beim aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich auszugehen. Das Baugewerbe hingegen meldet seit Jahresbeginn kräftige Produktionszuwächse und befindet sich weiter in der Hochkonjunktur.
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BMWi, Pressemitteilung vom 06.06.2019
Im Zweimonatsvergleich März/April gegenüber Januar/Februar ergab sich ein Rückgang der Auftragseingänge für das Verarbeitende Gewerbe um 1,1 %. Dem Plus von 4,3 % bei Konsumgütern standen Abnahmen um 2,1 % bzw. 1,2 % bei Vorleistungs- und Investitionsgütern gegenüber. Die Bestellungen aus dem Inland gingen um 5,7 % zurück. Aus dem Euroraum und dem Nicht-Euroraum waren Orderzuwächse um 1,4 % bzw. 2,9 % zu verzeichnen.
Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe haben sich in den letzten beiden Monaten bei anziehender Auslandsnachfrage auf niedrigem Niveau stabilisiert. Im April lagen sie etwa 5 % unter ihrem durchschnittlichen Monatswert im Jahr 2018. Die Industriekonjunktur dürfte im zweiten Quartal gedämpft bleiben.
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