Die Kommission für Qualitätskontrolle hat einen Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Wirtschaftsprüfung
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat einen Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Beirat der WPK beriet am 29. April 2016 die Neufassungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle, vertagte aber Beschlüsse über die Satzungen. Eine Arbeitsgruppe aus Beirats- und Vorstandsvertretern wird die wenigen noch offenen Punkte erörtern. Der Beirat wird die Satzungen in seiner Sitzung am 21. Juni 2016 erneut beraten.
Die WPK hat im Rahmen der EU-Konsultation zu den Leitlinien über die Kommunikation zwischen Versicherungsaufsicht und Versicherungsprüfer Stellung genommen.
Das APAReG ist am 5. April 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt mit seinen wesentlichen Regelungen am 17. Juni 2016 in Kraft. Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung und einer Befristung bis einschließlich 31. Juli 2017 erhalten keine gesonderte Anordnung der Qualitätskontrolle.
Das DRSC hat am 21. April 2016 den geänderten Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) und den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 (DRÄS 7) verabschiedet. Die WPK berichtet.
Die WPK hat zu den Referentenentwürfen eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Durchführungsverordnung Stellung genommen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Bundesrat hat der Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV) zugestimmt. Die Änderung erfolgt im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen.
Der Bundesrat hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) verabschiedet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es in Kraft treten.
Die WPK begrüßte in einer Stellungnahme die Neustrukturierung und das damit verbundene Ziel, die Verständlichkeit und Handhabbarkeit des IESBA Code of Ethics zu steigern.
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