Die WPK stellt ihren Mitgliedern Informationen zur Vollmachtsdatenbank auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Mitglieder finden dort alle notwendigen Informationen und Formulare, die sie für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank benötigen.
Wirtschaftsprüfung
Die WPK stellt ihren Mitgliedern Informationen zur Vollmachtsdatenbank auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Mitglieder finden dort alle notwendigen Informationen und Formulare, die sie für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank benötigen.
Die WPK gibt eine Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer bekannt.
Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE richteten eine Kleine Anfrage mit 51 Fragen zu den Themen Jahresabschlussprüfungen, berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer und ministerielle Rechtsaufsicht an die Bundesregierung (BT-Drucks. 18/2486 vom 28. August 2014). Die WPK weist auf die Antwort der Bundesregierung hin.
Die WPK hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) Stellung genommen.
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. September 2014 die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen angenommen. Durch das EU-Parlament war die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen worden. Aus der Umsetzung der Richtlinie werden dem Berufsstand der WP/vBP lt. WPK voraussichtlich zusätzliche Betätigungsfelder erwachsen.
Die WPK stellt in einem Aufsatz die wesentlichen Inhalte des Konzepts einer Neufassung der Berufssatzung dar und schildert die Entwicklung des Textes von der Anhörungsfassung vom Dezember 2013 hin zur Beschlussfassung, die dem Beirat im Mai 2014 zur Beratung vorlag.
Das IASB hat die finalen Änderungen im Rahmen des Annual Improvements to IFRSs 2012-2014 veröffentlicht. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.
Die WPK weist darauf hin, dass noch geklärt werden muss, ob die Prüfung der Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften oder von der Prüfungspflicht befreiter Gesellschaften gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen sind.
Das IASB hat den Entwurf ED/2014/4 Measuring Quoted Investments in Subsidiaries, Joint Ventures and Associates at Fair Value (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie der Erläuternden Beispiele für IFRS 13) zur Kommentierung veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Julia Klöckner, Ehrengast beim Jahresempfang der WiPK, betonte, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer einheitlich erhalten bleiben müsse. Die Zugehörigkeit zu den Freien Berufen diene nicht dazu, Partikularinteressen zu sichern, sondern die Qualität der Abschlussprüfung aufrechtzuerhalten. Sachkundiges und gründliches Prüfen könne helfen, Krisen in Unternehmen vermeiden.
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