WPK zu Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK

Die Wirtschaftsprüferkammer sieht sich ebenso wie die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Angriffen ausgesetzt, die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsleistungen der WPK an APAK-Mitglieder seien unzulässig. Der Vorstand der WPK weist die Vorhaltungen als unbegründet zurück und bekennt sich unverändert zur dualen Struktur des deutschen Aufsichtssystems.

 

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