Ein geänderter Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) wurde vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) verabschiedet und vom HFA billigend zur Kenntnis genommen.