Die Novellierungen des Geldwäschegesetzes (GwG) haben auch für Wirtschaftsprüferpraxen zu erhöhten Anforderungen geführt, angemessene interne Maßnahmen dagegen zu treffen, dass sie zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat dazu den IDW Praxishinweis 2/2012 „Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis“ veröffentlicht.