Der HFA hat am 06.09.2012 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung der Substanzwertrechnung von Leasingunternehmen (IDW EPS 810) verabschiedet, in dem die Berufsauffassung zur Durchführung derartiger Prüfungen dargelegt wird.
IDW, Mitteilung vom 01.10.2012
Leasingunternehmen erstellen als Ergänzungsrechnung zum Jahresabschluss häufig eine sog. Substanzwertrechnung, um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leasingunternehmens zu verbessern. Für die Aufstellung von Substanzwertrechnungen hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Grundsätze nebst einem Schema entwickelt und veröffentlicht, die in der Leasingbranche angewendet werden.
Der HFA hat am 06.09.2012 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung der Substanzwertrechnung von Leasingunternehmen (IDW EPS 810) verabschiedet, in dem die Berufsauffassung zur Durchführung derartiger Prüfungen dargelegt wird.
Neben den Anforderungen an die Berichterstattung des Leasingunternehmens zur Substanzwertrechnung behandelt der IDW EPS 810 insbesondere die Auftragsannahme, die Auftragsplanung und -durchführung, die Dokumentation, die Verwertung von Untersuchungen Dritter sowie die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers. Ferner enthält IDW EPS 810 als Anlage das Schema des BDL zur Substanzwertrechnung (nach der Brutto- und der Nettomethode) sowie eine Musterformulierung für die Berichterstattung über die Durchführung der Prüfung.
IDW EPS 810 finden Sie auf der Homepage des IDW. Außerdem wird er in Heft 12/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 4/2012 veröffentlicht werden.
Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.03.2013.
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Quelle: DATEV eG